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Nur noch Augen für den Bildschirm ?
Unter diesem Motto möchten wir Sie als Arbeitnehmer über das geltende Recht am Bildschirmarbeitsplatz informieren.
Die Bildschrimarbeitsplatz-Verordnung (BildschArbV) vom 20.12.96 machte aus einer Richtlinie ein geltendes Recht. Danach sind Sie als Beschäftigter berechtigt, in regelmäßigen Abständen sowie darüber hinaus bei Auftreten von Sehbe- schwerden eine angemessene Augenuntersuchung durchführen zu lassen und das Sehvermögen prüfen zu lassen.
Speziell für Bildschirmarbeitskräfte haben wir jetzt einen kompetenten Sehtest- Service direkt am Computer eingerichtet,
der mit geschultem Personal besetzt ist und mit einem eigens dafür entwickelten Programm betrieben wird:
BAPSS, der Bildschirm - A
rbeits- Platz - Sehtest - Service.
Hier können Sie unter optimal simulierten Bildschirm- Arbeitsbedingungen eine angemessene Untersuchung Ihres Sehvermögens
durchführen lassen - je nach Alter in unterschiedlichen Zeitabständen:
Ü unter 40 alle 5 Jahre
Ü über 40 alle 3 Jahre
Vor allem bei Brillenträgern liefert BAPSS wertvolle Informationen, da die richtige Entfernung zum Bildschirm mitunter
nicht der Sehstärke der benutzten Brille entspricht. Auf diese Weise kann BAPSS zu einer entsprechenden Optimierung der Arbeitsbedingungen am Bildschirm beitragen.
Der gesamt Test besteht aus 11 Einzeltests, die je nach Schwerpunkt angesteuert werden können.
Die Kosten für diesen BAPSS trägt Ihr Arbeitgeber.
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